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Fördern im grossen Massstab.

Gönnermitglieder werden natürliche oder juristische Personen durch die Entrichtung eines einmaligen Beitrags in Höhe von CHF 100 000.- oder aufgrund einer entsprechenden Schenkung. Natürliche Personen erwerben die Mitgliedschaft als Gönner auf Lebenszeit, bei juristischen Personen endet sie nach einem Zeitraum von zehn Jahren.

Zu unseren Gönnermitgliedern zählen derzeit (Stand November 2008):

  • Annette Bühler
  • Ernst Müller-Stiftung (vermittelt durch Dr. Willy Staehelin)
  • Erica Wipf